Vermittlungskonditionen

Bei der Vermittlung muss der neue Besitzer eine Schutzgebühr in Höhe von 295.- pro Katze bezahlen und einen Vermittlungsvertrag unterzeichnen.

Wichtig zu wissen:
Die bereits angefallenen Kosten für

  • Kastration (Kater ca. CHF  90.-, Weibchen ca. CHF 180.-)
  • Leukose-Test (ca. CHF 50.-)
  • Impfungen (Katzenseuche-/Katzenschnupfen-/Leukose-Impfungen 2x, ca. CHF 55.-)
  • Entwurmung (ca. CHF 10.-)
  • Mikrochip inkl. Registration (ca. CHF 100.-)

sind damit nicht voll abgedeckt. Trotzdem ist es für das Fortbestehen unseres Katzenheims ein wichtiger finanzieller Beitrag um weiteren Tieren helfen zu können.

Die Schutzgebühr soll zudem deutlich machen, dass das Tier einen materiellen und vor allem emotionellen Wert hat. Keinesfalls ist es als Geschenk gedacht, das spontan entgegengenommen und schnell wieder weggeworfen werden kann.

Liegt eine Krankengeschichte vor, wird diese vollumfänglich (medz. Unterlagen, Röntgenbilder, etc.) dem neuen Besitzer übergeben.

Züchten ist mit all unseren Tieren untersagt, es gibt leider schon genügend, welche gerne einen Lebensplatz hätten, daher möchten wir keine Vermehrung unserer Abgabetiere. Deshalb sind alle unsere Katzen zum Vermittlungszeitpunkt kastriert. Ausnahmen sind noch zu junge Tiere oder Weibchen in der Rolligkeit bei welchen ein passender Kastrationszeitpunkt abgewartet werden muss. Werden Tiere unkastriert vermittel, verpflichtet sich der neue Besitzer das Tier zu einem späteren Zeitpunkt zu kastrieren. Die Kastrationspflicht ist Teil des Vermittlungsvertrages.

Die Gebühr soll mithelfen, das Tier vor dem Schicksal zu bewahren, das es in vielen Fällen schon einmal erlebt hat. Ausserdem hilft sie auch, die finanzielle Situation des neuen Halters zu beurteilen. Wer kein Geld für die Schutzgebühr hat, wird vielleicht später auch keines für Futter und Tierarztkosten aufbringen können.

Damit wir sicherstellen können, dass es all unseren vermittelten Katzen gut geht, behalten wir uns vor, Vor- und Nachkontrollen durchzuführen. Diese sind Bestandteil des Vermittlungsvertrags.

Wir finanzieren uns lediglich über Spenden und Schutzgebühren. So hilft dieses Geld von vermittelten Tieren alle denen, die noch kein neues Zuhause gefunden haben. Ebenso unterstützt sie kostenintensive Vorhaben, wie z. B. Kastrationen und komplexere Operationen.

Haben Sie unsere Halteranforderungen schon gelesen?


Bei Fragen melden Sie sich über unser Kontaktformular oder telefonisch für eine weitere Beratung:

Stiftung Katzenheim Schnurrli, Tel:  044 321 04 12